Wohnagento

Für Eigentümer

Werterhalt: wie die Wohnung nach fünf Jahren aussieht

Manche Eigentümer sorgen sich nicht ums Geld, sondern um die Substanz. Protokolle, Kontrolle während der Mietzeit, Reinigung und die Rückgabe am Vertragsende.

Von Andreas Schmidt · · Aktualisiert am · 4 min Lesezeit

Manche Eigentümer sorgen sich nicht ums Geld, sondern um die Wohnung. Die Vorstellung dahinter: fünf Leute, ständiger Wechsel, niemand fühlt sich zuständig, und nach fünf Jahren sieht die Wohnung entsprechend aus. Dieser Beitrag benennt, woran das in einer klassischen Wohngemeinschaft tatsächlich liegt, und was bei uns an genau diesen Stellen anders geregelt ist.

Woran es in der klassischen Wohngemeinschaft liegt

In einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft gibt es niemanden, dessen Aufgabe der Zustand der Wohnung ist. Fluktuation bedeutet mehr Ein- und Auszüge, mehr Möbeltransporte durch Türrahmen, mehr Wechsel in der Verantwortung für Küche und Bad. Ein Schaden wird gemeldet, wenn er stört, nicht wenn er entsteht. Und die Frage, wer schuld war, stellt sich nach dem Auszug nicht mehr.

Genau an diesen drei Stellen setzt der Unterschied an: Zuständigkeit, Dokumentation und Kontrolle während der Mietzeit.

Zustands- und Inventarprotokoll bei jedem Einzug

Es gibt nicht ein Protokoll, sondern eine Kette.

Bei Übernahme der Wohnung von Ihnen: vollständiges Zustands- und Inventarprotokoll mit Fotodokumentation, Zählerständen und Mängelliste, von beiden Seiten unterschrieben. Das ist die Referenz für die Rückgabe.

Bei jedem Bewohner-Einzug: das Zimmer und die Gemeinschaftsflächen werden erneut aufgenommen, mit Fotos und Inventarliste. Der Bewohner unterschreibt.

Bei jedem Auszug: Abgleich mit dem Einzugsprotokoll. Was beschädigt ist, wird dem Bewohner zugeordnet und mit ihm abgerechnet - in unserem Verhältnis, nicht in Ihrem. Sie erfahren davon im Regelfall nichts, weil es Sie nichts angeht und nichts kostet.

Der Effekt ist nicht der Papierstapel, sondern die Wirkung auf das Verhalten: Wer bei Einzug weiß, dass der Zustand fotografiert ist und beim Auszug abgeglichen wird, geht anders mit einer Wohnung um.

Kontrolle während der Mietzeit, nicht erst beim Auszug

Der teuerste Schaden ist der, den niemand sieht. Eine undichte Silikonfuge kostet zehn Euro, wenn man sie im Monat des Auftretens erneuert, und ein saniertes Bad, wenn man sie zwei Jahre laufen lässt.

Deshalb schauen wir regelmäßig in die Wohnung, nicht nur bei Bewohnerwechseln. Feuchtigkeit, Schimmelansätze in den Ecken, Fugen, Fenster, Heizkörper, Abflüsse. Wir haben daran ein eigenes wirtschaftliches Interesse: Für Schäden haftet der Hauptmieter, also wir. Ein Schaden, der wächst, kostet uns Geld.

Für Sie heißt das: Sie brauchen keinen Kontrollbesuch. Sie haben einen Ansprechpartner, der ohnehin hinschaut.

Reinigung ist organisiert, nicht dem Zufall überlassen

Der Putzplan an der Kühlschranktür ist der Klassiker unter den Konfliktquellen und die häufigste Ursache dafür, dass eine Wohngemeinschaft optisch verwahrlost. Die Reinigung der Gemeinschaftsflächen ist bei uns organisiert und Teil dessen, was die Bewohner mit ihrer Warmmiete bezahlen. Sie hängt nicht davon ab, ob sich fünf Menschen einig werden.

Kleinreparaturen laufen über uns

Tropfender Hahn, klemmende Tür, defekte Lampe im Flur, verstopfter Abfluss: Der Bewohner meldet es bei uns, wir organisieren die Reparatur. Sie werden nicht angerufen, und Sie führen keine Handwerkerlisten.

Was das von der Instandhaltung der Substanz unterscheidet: Heizungsanlage, Dach, Fenster, Elektrik und Steigleitungen bleiben Sache des Eigentümers, wie in jedem Mietverhältnis. Diese Grenze steht im Vertrag, damit im Schadensfall niemand rätselt. Welche Sicherheiten daneben greifen, steht im Beitrag zu Bürgschaft, Haftung und Schäden.

Die Rückgabe am Vertragsende

Am Ende der Laufzeit wird die Wohnung gegen das Übernahmeprotokoll zurückgegeben. Maßstab ist der dokumentierte Ausgangszustand, abzüglich der vertragsgemäßen Abnutzung. Möbel und Inventar, die wir eingebracht haben, nehmen wir mit, sofern Sie sie nicht übernehmen wollen.

Was wir nicht versprechen: dass eine Wohnung nach fünf Jahren Nutzung aussieht wie am ersten Tag. Das tut sie bei keiner Nutzung, auch nicht bei einer Familie.

Grenzen

  • Normale Abnutzung bleibt normale Abnutzung. Fünf Jahre Nutzung durch mehrere Menschen hinterlassen Spuren an Böden, Wänden und Küche. Diese Spuren sind kein Schaden, sondern Gebrauch. Wer eine Wohnung über Jahre vermietet und Neuzustand erwartet, wird mit jedem Mieter enttäuscht.
  • Wir sanieren nicht. Eine Wohnung mit Sanierungsstau wird durch unsere Nutzung nicht saniert. Was zur Substanz gehört, bleibt beim Eigentümer.
  • Wir kontrollieren die Wohnung, nicht die Menschen. Bewohner werden nach festen Kriterien ausgewählt und haben Regeln, an die sie sich halten. Sie bleiben Menschen, die dort wohnen, und keine Angestellten. Wer eine Wohnung von jeder Nutzung freihalten will, sollte sie nicht vermieten.

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