Wohnagento

Häufige Fragen

Fragen von Eigentümern

Antworten zu Modell, Vertrag, Miete, Sicherheiten und Werterhalt. Wo etwas rechtlich ungeklärt oder noch nicht entschieden ist, steht das hier ebenfalls.

Grundlagen

Modell und Vertrag

Fehlt Ihre Frage? Schreiben Sie uns, Sie bekommen innerhalb von zwei Werktagen eine Antwort.

Was bedeutet Master-Lease?
Wir mieten die gesamte Wohnung von Ihnen an und vermieten die einzelnen Zimmer weiter. Sie haben einen Vertrag mit uns, nicht mit wechselnden Bewohnern. Für Sie sieht das aus wie die Vermietung an eine einzige Partei, nur ohne das Risiko, dass diese Partei auszieht.
Wird die Untervermietung offen vereinbart?
Ja. Dass wir die Zimmer einzeln weitervermieten, steht ausdrücklich im Mietvertrag, inklusive der Zahl der Bewohner und der Nutzung als Wohngemeinschaft. Ein Modell, das nur funktioniert, solange der Eigentümer es nicht genau liest, wäre für beide Seiten wertlos.
Wie läuft die Zusammenarbeit an?
Sie schicken uns die Eckdaten Ihrer Wohnung. Wir sagen Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, ob sie zu unserem Konzept passt, und nennen eine erste Mietspanne. Passt sie, schlagen wir innerhalb einer Woche eine Besichtigung vor. Danach folgt der verbindliche Mietvorschlag. Erst wenn der für beide Seiten trägt, wird ein Vertrag geschlossen.
Welche Wohnungen passen zu Ihrem Konzept?
Drei bis fünf einzeln vermietbare Zimmer, möglichst gleichwertig geschnitten und ohne Durchgangszimmer, Bad und Küche mit Kapazität für die Bewohnerzahl, Anbindung an Innenstadt, Leuphana oder Bahnhof. Zwei zusammenhängende Räume können wir als Doppel-Einheit nutzen. Ob Ihre Wohnung wirtschaftlich trägt, rechnen wir vor dem Angebot durch.
Wie lange läuft der Vertrag?
In der Regel fünf Jahre mit Verlängerungsoption. Kürzere Laufzeiten sind möglich, rechnen sich aber für beide Seiten schlechter: Wir investieren zu Beginn in Möblierung und Vermarktung, und das amortisiert sich erst über die Zeit.

Zahlungssicherheit

Geld und Sicherheit

Wie wird die Miete berechnet?

Grundlage sind der Lüneburger Mietspiegel und die Miete, die sich mit Ihrer Wohnung als Wohngemeinschaft dauerhaft erzielen lässt. Daraus wird ein fester Monatsbetrag, den Sie unabhängig von der Belegung bekommen.

Dieser Betrag liegt etwas unter der Summe, die alle Zimmer einzeln vermietet theoretisch ergeben würden. Dafür tragen wir Leerstand, Mietersuche, Möblierung und den Verwaltungsaufwand. Der Vergleich, der zählt, ist nicht die theoretische Summe, sondern das, was am Jahresende übrig bleibt.

Was kostet mich das?
Nichts. Keine Provision, keine Verwaltungsgebühr, keine Vermittlungspauschale. Wir sind Ihr Mieter, nicht Ihr Dienstleister. Unser Ertrag ist die Differenz zwischen der Miete, die wir Ihnen zahlen, und der Miete, die die Bewohner uns zahlen.
Welche Sicherheit habe ich, wenn Wohnagento nicht zahlt?

Ihr Vertragspartner ist die Wohnagento GmbH. Sie schuldet Ihnen die vereinbarte Miete über die gesamte Laufzeit, unabhängig davon, ob gerade jedes Zimmer belegt ist. Das ist die erste Sicherheit: Sie haben einen gewerblichen Schuldner statt mehrerer Einzelmieter unterschiedlicher Bonität.

Welche Sicherheit darüber hinaus sinnvoll und darstellbar ist, vereinbaren wir objektbezogen vor Vertragsbeginn und halten sie im Mietvertrag fest. Form und Höhe hängen von Objekt, Miethöhe und Laufzeit ab. Was wir stellen können, sagen wir Ihnen im Gespräch, bevor Sie sich entscheiden.

Was wir nicht tun: eine Sicherheit in Aussicht stellen, die am Ende nicht in der Vertragsurkunde steht. Wohnagento ist ein junges Unternehmen. Eine Zusage, die im Ernstfall nicht trägt, nützt Ihnen weniger als eine Auskunft, die Sie nachrechnen können.

Handelsregisterauszug, Gesellschafterstruktur und Bonitätsnachweis legen wir Ihnen auf Anfrage vor.

Was passiert, wenn ein Zimmer leer steht?
Das ist unsere Rechnung. Ihre Miete kommt auch dann, wenn ein Bewohner ausgezogen ist und die Nachbesetzung ein paar Wochen dauert. Das Leerstandsrisiko einzelner Zimmer liegt bei uns.
Was passiert, wenn ein Bewohner nicht zahlt?
An Ihrer Zahlung ändert das nichts. Der Bewohner hat einen Vertrag mit uns, nicht mit Ihnen. Mahnung, Kündigung und im Ernstfall die Räumung laufen zwischen ihm und uns. Sie merken davon in der Regel nur, dass im nächsten Quartalsstatus ein anderer Name steht.
Was ist mit der Nebenkostenabrechnung?
Gegenüber den Bewohnern rechnen wir ab, das erreicht Sie nicht. Wie Ihre eigenen Betriebskosten abgedeckt werden, legen wir objektbezogen vor Vertragsbeginn fest und schreiben es in den Mietvertrag. Üblich ist eine Pauschale; ob sie für Ihr Objekt sinnvoll ist, hängt von den tatsächlichen Kosten ab.

Werterhalt

Wohnung und Alltag

Wer sucht die Bewohner aus?
Wir, nach einem festen Verfahren: Selbstauskunft, Nachweise zur Zahlungsfähigkeit, Einzugstermin und Passung zur Wohnung. Für alle Bewerber gelten dieselben Kriterien. Sie erfahren im Quartalsstatus, wer in der Wohnung lebt; die Auswahl treffen wir, weil wir auch das Risiko tragen, wenn sie schiefgeht.
Was ist, wenn ein Bewohner die Wohnung beschädigt?
Wohnagento haftet Ihnen gegenüber als Hauptmieter. Schadensfälle laufen über uns, Sie verhandeln nicht mit einzelnen Bewohnern. Jeden Ein- und Auszug dokumentieren wir mit Übergabeprotokoll und Fotos gegen die Inventarliste. Welche Sicherheit die Bewohner uns dafür stellen, regeln wir im Zimmermietvertrag; für Sie ändert das nichts, weil Ihr Anspruch gegen uns besteht.
In welchem Zustand ist meine Wohnung nach fünf Jahren WG-Nutzung?

Bei der Übergabe an uns halten wir den Zustand mit Protokoll und Fotos fest, bei jedem Ein- und Auszug eines Bewohners erneut. So ist nachvollziehbar, wann was entstanden ist, und Schäden fallen auf, statt jahrelang unbemerkt zu bleiben.

Kleinreparaturen erledigen wir sofort, statt sie liegen zu lassen, bis ein Folgeschaden daraus wird. Maßstab am Ende der Laufzeit ist der dokumentierte Ausgangszustand, normale Abnutzung ausgenommen.

Was passiert am Ende der Laufzeit?

Sie haben die Wahl. Zwölf Monate vor dem Ende steht fest, dass der Vertrag ausläuft. Neun Monate vorher entscheiden Sie, ob Sie die Wohnung frei zurück haben wollen oder die laufenden Zimmermietverhältnisse übernehmen und die Wohnung vermietet weiterführen. Im zweiten Fall wechselt für die Bewohner nur der Vertragspartner, und Sie haben ab dem ersten Tag Einnahmen. Über die Möblierung sprechen wir im selben Zug: Sie können sie zum Zeitwert übernehmen, oder wir bauen sie zurück.

Wenn Sie die Wohnung frei zurück wollen, stimmen wir die Beendigung entlang dieser Fristen ab. Wir sagen dabei offen, dass die Beendigung der Zimmermietverhältnisse an das Mietrecht gebunden ist und wir keinen Termin zusichern, den das Gesetz nicht hergibt. Was gilt, steht im Mietvertrag, bevor Sie unterschreiben.

Wer kümmert sich um Reparaturen und Instandhaltung?
Kleinere Reparaturen übernehmen wir bis zu einer vorher mit Ihnen vereinbarten Grenze ohne Rückfrage. Für größere Maßnahmen holen wir Angebote ein und stimmen sie mit Ihnen ab. Substanzielle Instandhaltung, also Dach, Heizung, Fenster und Leitungen, bleibt beim Eigentümer. Die Abwicklung vor Ort koordinieren wir.
Muss die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung zustimmen?
Das prüfen wir vor Vertragsabschluss gemeinsam mit Ihnen. In einer Eigentümergemeinschaft gehört der Blick in Teilungserklärung und Hausordnung dazu, bevor etwas unterschrieben wird. Eine pauschale Auskunft geben wir dazu nicht, und wir ersetzen keine Rechtsberatung. Gegenüber Hausverwaltung und Nachbarn treten wir als benannter Hauptmieter mit festem Ansprechpartner auf. Wer in der Wohnung wohnt, ist bei uns jederzeit auskunftsfähig hinterlegt.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

Innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang Ihrer Eckdaten sagen wir Ihnen, ob die Wohnung zu unserem Konzept passt, und nennen eine erste Mietspanne. Passt sie, schlagen wir innerhalb einer Woche einen Besichtigungstermin vor. Den verbindlichen Mietvorschlag erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen nach der Besichtigung.

Wenn die Wohnung nicht passt, sagen wir Ihnen das ebenfalls innerhalb von zwei Werktagen, mit Begründung.

Nächster Schritt

Passt Ihre Wohnung zu unserem Konzept?

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihrer Wohnung: Lage, Größe, Zimmerzahl, aktuelle Miete. Innerhalb von zwei Werktagen erhalten Sie eine klare Eignungsaussage und eine erste Mietspanne. Nach der Besichtigung folgt der verbindliche Mietvorschlag innerhalb von fünf Werktagen.

Dauert wenige Minuten. Unverbindlich und kostenfrei.