Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rahmenbedingungen für Mietverhältnisse zwischen Wohnagento und Mietern. Maßgeblich sind stets die
individuellen Regelungen im jeweiligen Mietvertrag; diese AGB ergänzen den Vertrag, soweit dort
nichts Abweichendes vereinbart ist.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Wohnraum (z. B.
möblierte Zimmer,
Apartments, Co-Living-/WG-Konstellationen), die zwischen der Wohnagento GmbH i. G. (nachfolgend
„Vermieter“)
und dem jeweiligen Mieter abgeschlossen werden.
Sie gelten ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen, Objektinformationen, Anlagen (z. B.
Inventarliste,
Hausordnung, Übergabeprotokoll) sowie etwaigen Servicebeschreibungen. Abweichende oder
ergänzende Bedingungen
des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich zu.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung von Wohnraum zur Nutzung zu Wohnzwecken für
die im Mietvertrag
vereinbarte Dauer. Der genaue Umfang (Adresse, Raum, Mitbenutzungsrechte an
Gemeinschaftsflächen, ggf. Stellplatz
oder Keller), der Zustand sowie die Möblierung/Ausstattung ergeben sich aus dem Mietvertrag, dem
Übergabeprotokoll
und ggf. der Inventarliste.
Bei Co-Living-/WG-Konstellationen können Gemeinschaftsflächen (z. B. Küche, Bad, Flur) zur
Mitbenutzung überlassen
werden. Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der Hausordnung, der üblichen
Rücksichtnahmepflichten sowie etwaiger
objektbezogener Nutzungsregeln (z. B. Reinigungs- oder Müllkonzept).
3. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, Textform (z. B. E-Mail) oder digitale
Bestätigung zustande,
sofern dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss
geeignete Unterlagen
zur Identitäts- und Bonitätsprüfung anzufordern (z. B. Ausweisdokument, Einkommensnachweis,
Selbstauskunft).
Ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages besteht nicht. Der Vermieter kann Anfragen und
Bewerbungen ohne
Angabe von Gründen ablehnen, soweit keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen.
4. Mietzahlungen
Die Miete sowie ggf. vereinbarte Pauschalen (z. B. Betriebskosten-/Nebenkostenpauschale,
Servicepauschalen)
sind monatlich im Voraus fällig, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats, sofern der
Mietvertrag keinen
abweichenden Fälligkeitstermin vorsieht. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf dem
benannten Konto
des Vermieters.
Der Mieter trägt die Kosten seiner Zahlungsabwicklung (z. B. Bankgebühren). Bei
Rücklastschriften oder fehlgeschlagenen
Zahlungen (z. B. mangels Deckung) kann der Vermieter dem Mieter die tatsächlich entstandenen
Kosten in Rechnung stellen.
Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen; der Vermieter kann
Verzugszinsen und
erforderliche Rechtsverfolgungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
5. Kaution
Der Vermieter kann eine Kaution (Sicherheitsleistung) verlangen. Höhe, Fälligkeit und
Zahlungsmodalitäten ergeben sich
aus dem Mietvertrag. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem
Mietverhältnis,
insbesondere ausstehender Mieten, Betriebskosten, Schadensersatzansprüche sowie Kosten für
erforderliche
Wiederherstellung/Endreinigung, sofern diese vertraglich vereinbart sind.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der
Mietsache innerhalb eines
angemessenen Prüfungszeitraums, sofern keine offenen Forderungen bestehen oder zu erwarten sind.
Der Vermieter ist berechtigt,
angemessene Beträge zur Abdeckung noch nicht abschließend abrechenbarer Positionen (z. B.
ausstehende Betriebskostenabrechnung,
Schadenfeststellungen) zurückzubehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6. Nutzung der Mietsache
Die Mietsache darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine gewerbliche oder
berufliche Nutzung (z. B. Betrieb
eines Gewerbes mit Publikumsverkehr, Lagerbetrieb) ist nur zulässig, wenn der Vermieter zuvor
ausdrücklich zustimmt und
keine öffentlich-rechtlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des
Vermieters, soweit nicht gesetzlich
ein Anspruch besteht. Die Hausordnung, Brandschutzvorgaben und objektspezifische Regeln (z. B.
Rauchverbot, Ruhezeiten,
Nutzung gemeinschaftlicher Flächen) sind einzuhalten. Der Mieter hat Rücksicht auf andere
Bewohner und Nachbarn zu nehmen.
Besucher sind im üblichen Rahmen zulässig, sofern sie nicht zu einer unzulässigen
Gebrauchsüberlassung oder Überbelegung führen.
Eine Überbelegung ist zu vermeiden; die zulässige Belegung kann sich aus dem Mietvertrag oder
behördlichen Auflagen ergeben.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache sowie die zur Mitbenutzung überlassenen Gemeinschaftsflächen
pfleglich zu behandeln und vor Schäden
zu schützen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Mängel, Schäden oder
Störungen zu informieren
(z. B. Wasserschäden, Schimmelverdacht, Heizungsstörungen, Defekte an Elektrogeräten), damit
geeignete Maßnahmen eingeleitet
werden können.
Der Mieter hat die üblichen Sorgfaltspflichten einzuhalten (z. B. ausreichendes Heizen und
Lüften, Beachtung von
Bedienhinweisen, sorgfältiger Umgang mit Möblierung und Inventar). Veränderungen an der
Mietsache (z. B. bauliche Maßnahmen,
Anbringen fest montierter Einrichtungen, farbliche Veränderungen) bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Vermieters, sofern
sie über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Entsteht ein Schaden durch schuldhaftes Verhalten des Mieters, seiner Besucher oder sonstiger
Personen, denen der Mieter
den Zugang ermöglicht hat, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei drohenden
Schäden hat der Mieter
zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
8. Serviceleistungen
Sofern im Mietvertrag Serviceleistungen (z. B. Internet/WLAN, Reinigung gemeinschaftlicher
Flächen, Hausmeisterleistungen,
Bereitstellung bestimmter Ausstattungen) vereinbart sind, werden diese durch den Vermieter oder
durch beauftragte Dritte
erbracht. Umfang, Rhythmus und Leistungsbeschreibung ergeben sich aus dem Mietvertrag oder den
jeweiligen Objektinformationen.
Der Vermieter ist berechtigt, Serviceleistungen organisatorisch anzupassen (z. B.
Dienstleisterwechsel, Änderung von Zeitfenstern),
soweit dies dem Mieter zumutbar ist und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Bei
vorübergehenden Störungen (z. B. Ausfall
Internet durch Providerstörung) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, soweit der Vermieter
die Störung nicht zu vertreten hat
und angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung ergreift.
Soweit Leistungen von Dritten abhängen (z. B. Internetanbieter, Energieversorger), kann es zu
Einschränkungen kommen, die außerhalb
des Einflussbereichs des Vermieters liegen. Der Vermieter bemüht sich um eine zeitnahe Lösung im
Rahmen der Möglichkeiten.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Mietdauer, Befristung, Verlängerungsoptionen sowie Kündigungsfristen richten sich nach dem
Mietvertrag und den gesetzlichen
Vorschriften. Bei befristeten Verträgen endet das Mietverhältnis grundsätzlich mit Ablauf der
vereinbarten Mietzeit, ohne dass
es einer Kündigung bedarf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Kündigungen bedürfen der im Mietvertrag vorgesehenen Form. Der Mieter ist verpflichtet, die
Mietsache bei Vertragsende geräumt,
besenrein (sofern vereinbart) und mit sämtlichen überlassenen Schlüsseln zurückzugeben. Details
zur Rückgabe (z. B. Termin,
Ablesung, Übergabeprotokoll) werden rechtzeitig abgestimmt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gesetzliche
Rechte und Pflichten gelten
uneingeschränkt.
10. Haftung
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet
der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen
darf; in diesem Fall ist die Haftung
auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt. Eine Haftung für Störungen,
die aus dem Verantwortungsbereich Dritter stammen (z. B. Versorgungsunterbrechungen durch
Netzbetreiber), besteht nur im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften.
Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden an der Mietsache, an Inventar/Möblierung
sowie an Gemeinschaftseinrichtungen nach
den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Schäden, die durch Besucher oder sonstige
Personen verursacht werden, denen der Mieter
Zugang gewährt hat.
11. Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Anbahnung, Durchführung und
Abwicklung des Mietverhältnisses sowie
zur Kommunikation und ggf. zur Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen. Die Verarbeitung erfolgt im
Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Weitere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang, Zwecken, Speicherdauer und
Betroffenenrechten, sind in der Datenschutzerklärung
des Vermieters geregelt. Soweit Dienstleister eingesetzt werden (z. B. IT-/CRM-Systeme,
Handwerksbetriebe), erfolgt eine Weitergabe
nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages und dieser AGB bedürfen der Textform, soweit
gesetzlich zulässig und im Mietvertrag
nichts Abweichendes geregelt ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht in
Textform bestätigt wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Lüneburg. Zwingende
gesetzliche Gerichtsstände sowie
Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.