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Wohnagento

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rahmenbedingungen für Mietverhältnisse zwischen Wohnagento und Mietern. Maßgeblich sind stets die individuellen Regelungen im jeweiligen Mietvertrag; diese AGB ergänzen den Vertrag, soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Wohnraum (z. B. möblierte Zimmer, Apartments, Co-Living-/WG-Konstellationen), die zwischen der Wohnagento GmbH i. G. (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter abgeschlossen werden.

Sie gelten ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen, Objektinformationen, Anlagen (z. B. Inventarliste, Hausordnung, Übergabeprotokoll) sowie etwaigen Servicebeschreibungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung von Wohnraum zur Nutzung zu Wohnzwecken für die im Mietvertrag vereinbarte Dauer. Der genaue Umfang (Adresse, Raum, Mitbenutzungsrechte an Gemeinschaftsflächen, ggf. Stellplatz oder Keller), der Zustand sowie die Möblierung/Ausstattung ergeben sich aus dem Mietvertrag, dem Übergabeprotokoll und ggf. der Inventarliste.

Bei Co-Living-/WG-Konstellationen können Gemeinschaftsflächen (z. B. Küche, Bad, Flur) zur Mitbenutzung überlassen werden. Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der Hausordnung, der üblichen Rücksichtnahmepflichten sowie etwaiger objektbezogener Nutzungsregeln (z. B. Reinigungs- oder Müllkonzept).

3. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, Textform (z. B. E-Mail) oder digitale Bestätigung zustande, sofern dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss geeignete Unterlagen zur Identitäts- und Bonitätsprüfung anzufordern (z. B. Ausweisdokument, Einkommensnachweis, Selbstauskunft).

Ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages besteht nicht. Der Vermieter kann Anfragen und Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, soweit keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen.

4. Mietzahlungen

Die Miete sowie ggf. vereinbarte Pauschalen (z. B. Betriebskosten-/Nebenkostenpauschale, Servicepauschalen) sind monatlich im Voraus fällig, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats, sofern der Mietvertrag keinen abweichenden Fälligkeitstermin vorsieht. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf dem benannten Konto des Vermieters.

Der Mieter trägt die Kosten seiner Zahlungsabwicklung (z. B. Bankgebühren). Bei Rücklastschriften oder fehlgeschlagenen Zahlungen (z. B. mangels Deckung) kann der Vermieter dem Mieter die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen; der Vermieter kann Verzugszinsen und erforderliche Rechtsverfolgungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

5. Kaution

Der Vermieter kann eine Kaution (Sicherheitsleistung) verlangen. Höhe, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Mietvertrag. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere ausstehender Mieten, Betriebskosten, Schadensersatzansprüche sowie Kosten für erforderliche Wiederherstellung/Endreinigung, sofern diese vertraglich vereinbart sind.

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache innerhalb eines angemessenen Prüfungszeitraums, sofern keine offenen Forderungen bestehen oder zu erwarten sind. Der Vermieter ist berechtigt, angemessene Beträge zur Abdeckung noch nicht abschließend abrechenbarer Positionen (z. B. ausstehende Betriebskostenabrechnung, Schadenfeststellungen) zurückzubehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6. Nutzung der Mietsache

Die Mietsache darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine gewerbliche oder berufliche Nutzung (z. B. Betrieb eines Gewerbes mit Publikumsverkehr, Lagerbetrieb) ist nur zulässig, wenn der Vermieter zuvor ausdrücklich zustimmt und keine öffentlich-rechtlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.

Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters, soweit nicht gesetzlich ein Anspruch besteht. Die Hausordnung, Brandschutzvorgaben und objektspezifische Regeln (z. B. Rauchverbot, Ruhezeiten, Nutzung gemeinschaftlicher Flächen) sind einzuhalten. Der Mieter hat Rücksicht auf andere Bewohner und Nachbarn zu nehmen.

Besucher sind im üblichen Rahmen zulässig, sofern sie nicht zu einer unzulässigen Gebrauchsüberlassung oder Überbelegung führen. Eine Überbelegung ist zu vermeiden; die zulässige Belegung kann sich aus dem Mietvertrag oder behördlichen Auflagen ergeben.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietsache sowie die zur Mitbenutzung überlassenen Gemeinschaftsflächen pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Mängel, Schäden oder Störungen zu informieren (z. B. Wasserschäden, Schimmelverdacht, Heizungsstörungen, Defekte an Elektrogeräten), damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.

Der Mieter hat die üblichen Sorgfaltspflichten einzuhalten (z. B. ausreichendes Heizen und Lüften, Beachtung von Bedienhinweisen, sorgfältiger Umgang mit Möblierung und Inventar). Veränderungen an der Mietsache (z. B. bauliche Maßnahmen, Anbringen fest montierter Einrichtungen, farbliche Veränderungen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters, sofern sie über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

Entsteht ein Schaden durch schuldhaftes Verhalten des Mieters, seiner Besucher oder sonstiger Personen, denen der Mieter den Zugang ermöglicht hat, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei drohenden Schäden hat der Mieter zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

8. Serviceleistungen

Sofern im Mietvertrag Serviceleistungen (z. B. Internet/WLAN, Reinigung gemeinschaftlicher Flächen, Hausmeisterleistungen, Bereitstellung bestimmter Ausstattungen) vereinbart sind, werden diese durch den Vermieter oder durch beauftragte Dritte erbracht. Umfang, Rhythmus und Leistungsbeschreibung ergeben sich aus dem Mietvertrag oder den jeweiligen Objektinformationen.

Der Vermieter ist berechtigt, Serviceleistungen organisatorisch anzupassen (z. B. Dienstleisterwechsel, Änderung von Zeitfenstern), soweit dies dem Mieter zumutbar ist und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Bei vorübergehenden Störungen (z. B. Ausfall Internet durch Providerstörung) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, soweit der Vermieter die Störung nicht zu vertreten hat und angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung ergreift.

Soweit Leistungen von Dritten abhängen (z. B. Internetanbieter, Energieversorger), kann es zu Einschränkungen kommen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen. Der Vermieter bemüht sich um eine zeitnahe Lösung im Rahmen der Möglichkeiten.

9. Vertragsdauer und Kündigung

Mietdauer, Befristung, Verlängerungsoptionen sowie Kündigungsfristen richten sich nach dem Mietvertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bei befristeten Verträgen endet das Mietverhältnis grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Kündigungen bedürfen der im Mietvertrag vorgesehenen Form. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Vertragsende geräumt, besenrein (sofern vereinbart) und mit sämtlichen überlassenen Schlüsseln zurückzugeben. Details zur Rückgabe (z. B. Termin, Ablesung, Übergabeprotokoll) werden rechtzeitig abgestimmt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gesetzliche Rechte und Pflichten gelten uneingeschränkt.

10. Haftung

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine Haftung für Störungen, die aus dem Verantwortungsbereich Dritter stammen (z. B. Versorgungsunterbrechungen durch Netzbetreiber), besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden an der Mietsache, an Inventar/Möblierung sowie an Gemeinschaftseinrichtungen nach den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Schäden, die durch Besucher oder sonstige Personen verursacht werden, denen der Mieter Zugang gewährt hat.

11. Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses sowie zur Kommunikation und ggf. zur Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

Weitere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang, Zwecken, Speicherdauer und Betroffenenrechten, sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters geregelt. Soweit Dienstleister eingesetzt werden (z. B. IT-/CRM-Systeme, Handwerksbetriebe), erfolgt eine Weitergabe nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages und dieser AGB bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig und im Mietvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht in Textform bestätigt wurden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Lüneburg. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände sowie Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.